Aktuelle Vireninfo
Kinder sicher im Netz
Viren, Trojaner & Co.
Phishing
Dialer
Musik im Netz
DVB-T
HDTV
Apple Computer Archiv
Kabellos (WLAN)
Touch & Go - Technik begreifen

Nur "iTunes" brummt

Erst erlebte der Online-Musikmarkt 2005 einen Boom mit immer neuen Musikshops. Viele wollten am Erfolg von Apples "iTunes" teilhaben. Bereits jetzt allerdings folgte für einige Anbieter der Absturz.

Apple hat mit der deutschen Filiale seines "iTunes Music Store" die Musikwelt in Deutschland revolutioniert. Vorbei die Zeiten, als das Runterladen von Songs aus dem Internet vorwiegend ein illegales Treiben war. Seit "iTunes" gute Musik unter einem Euro im Netz anbietet, werden die Musikshops immer mehr zur Alternative herkömmlicher Plattenläden. Derzeit ist "iTunes" mit rund 700.000 Songs für den legalen Download der größte Musikshop im deutschsprachigen Internet. Andere Anbieter wollten auch auf die "iTunes"-Erfolgswelle aufspringen - sind aber teilweise gescheitert, weil sie zu teuer, wenig lukrativ oder einfach zu kompliziert waren.

Zu beachten ist nach wie vor die etablierte Konkurrenz von "iTunes". Neben "OD2" von Karstadt sind "connect europe" von Sony und "Musicload" die wichtigsten Anbieter auf dem heimischen Markt. Aber auch kleinere Musikanbieter wie "Vitaminic", "MP3.de" oder "Nezzparade" haben sich platziert. Letztere haben unterschiedliche Profile: "Nezzparade" beispielsweise ist die Plattform für Newcomer- und Internetmusik. Gefragt - aber weitgehend illegal - ist die russische Musikplattform "allofmp3".

Wer sich nicht auf die legalen Musikshops beschränken möchte, sollte das Urheberrecht für den legalen Musikdownload aus dem Internet beachten. Generell gilt: Was illegal bereitgestellt wird, kann auch nicht legal heruntergeladen werden. Das bedeutet für den Internet-Nutzer, dass er seine Musik-Quelle genau unter die Lupe nehmen muss. Denn Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe. Wer Musik verkauft, muss Inhaber der Verwertungsrechte sein. Wer das nicht ist – und dazu zählen zum Beispiel Tauschbörsen – verstößt gegen das Gesetz.

Wenn Sie ein Musikstück aus dem Internet kaufen, dann erwerben Sie zugleich die Lizenz dafür. Diese ist Ihr Nachweis, dass Sie den Song legal besitzen. Sie sollten übrigens die Lizenzen in regelmäßigen Abständen auf einem externen Speichermedium (CD, Zip, Diskette) sichern – für den Fall, dass Ihre Festplatte einmal abstürzt. Denn mit der Lizenz können Sie jederzeit vom Anbieter die Musikdatei wieder beschaffen. Ist sie weg, müssen Sie sie wieder neu erwerben - eine ärgerliche Sache.

Hier gibt's iTunes kostenlos !!!