Aktuelle Vireninfo
Kinder sicher im Netz
Viren, Trojaner & Co.
Phishing
Dialer
Musik im Netz
DVB-T
HDTV
Apple Computer Archiv
Kabellos (WLAN)
Touch & Go - Technik begreifen

Das AUS für 0-190

Jeder der ab Januar einen Telefonmehrwertdienst anbieten will, muss diesen einzeln bei der Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde Telekommunikation und Post) bestellen. Bisher war es bei 0190 so, dass Telefonfirmen ganze tausender oder zehntausender Nummernblöcke gemietet hatten und diese dann diskret an Firmen auf Karibikinseln weitervermieteten. So war im Betrugsfall kaum klar, an wen man sich wenden konnte, um sein Geld zurück zu fordern.

In Zukunft kann man den Anbieter mittels einer Suchmaschine mit ein paar Klicks auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herausbekommen.

Vier Kategorien für 0900
Sie sollen es dem Verbraucher leichter machen, zu erkennen, um welche Art Anbieter es sich handelt. Wichtig dafür ist die fünfte Ziffer.

* 0900-1: Informationsdienste (Beispiel: Verbraucherzentralen oder Anwalthotlines)

* 0900-3: Unterhaltungsdienste (Beispiel: Klingeltonanbieter)

* 0900-5: Sonstige Dienste (Beispiel: Erotikanbieter)

* 0900-9: Dialer (Kostenpflichtige Internet-Einwahlprogramme)

Es gibt kein festes Tarifschema mehr. Jeder Anbieter kann selbst festlegen, wie viel Gebühren er pro Minute vom Anrufer kassiert. Dieses System existiert schon seit Jahren für die 0190-0 Nummern. Damit sind Preisspannen von wenigen Cent bis hin zu mehreren Euro möglich.

Für die 0900-Nummer ergeben sich allerdings aus den aktuellen Verbraucherschutzregelungen und der aktuellen Rechtsprechung Obergrenzen: Maximal möglich sind zwei Euro pro Minute beziehungsweise 30 Euro einmalig, sprich pro Einwahl. Nach einer Stunde wird die Verbindung automatisch getrennt. Damit sind pro Stunde immerhin maximal 120 Euro möglich.

Kosteninformation
In Werbeanzeigen muss künftig neben der Nummer auch der Preis genannt werden. Zusätzlich gibt es ab Januar eine Ansage vor jeder 0900-Nummer, in der auf den Preis hingewiesen wird. Bis einschließlich dieser Ansage ist der Anruf gebührenfrei.

Mehr Transparenz bei Dialern
Für sie ist die eigene Rufnummerngasse 0900-9 reserviert. Auch hier ganz klare Regelungen: Der Anbieter des Internet-Einwahlprogramms muss den Preis für die Verbindung vorher anzeigen. Tut er das nicht, besteht für den Nutzer keine Zahlungsverpflichtung. Und auch hier lässt sich der Anbieter ganz leicht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur ermitteln.

Kostenpflichtige Dienste sperren lassen
Das ist - wie schon bei den 0190-Nummern - möglich. Sogar einzelne Rufnummerngassen lassen sich sperren, beispielsweise nur die 0900-5 für Erotikdienste.

Neuer Riegel für die Abzocker

Seit 17. Juni müssen Dailer eindeutiger als bisher auf die Kosten hinweisen. Wer die Regeln kennt, ist vor Abzockern weitgehend geschützt.

In allen kostenpflichtigen Einwahlprogramme - auch Dialer genannt - müssen seit 17. Juni, im Internet die Kosten des Angebots eindeutig erkennbar sein. Größe und Gestaltung des "Zustimmungsfensters" sind fest vorgeschrieben. Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass das Angebot kostenpflichtig ist. Außerdem dürfen Preis und Abrechnungseinheit nicht fehlen.

Aktiviert werden darf der Dialer erst, wenn der Nutzer Download und Installation/Aktivierung mit der Eingabe von "OK" bestätigt, und die Einwahl zum Schluss mit "Ja" erlaubt hat. Zuletzt darf auch die Zustimmung des Nutzers nicht mehr von dessen Rechner gelöscht werden.

Schon seit dem 14. Dezember gilt: Alle kostenpflichtigen Dialer müssen zwingend die einheitliche Vorwahl 0900-9 benutzen. Dialer, die andere Nummern nutzen, sind illegal.

Die Verbraucherschützer der "Stiftung Warentest" raten, von allen Angeboten, deren Kostenhinweise nicht dem neuen Standard entsprechen, die Finger zu lassen. Sollten Ihnen solche Angebote auffallen, sollten Sie sich an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unter der Telefonnummer 02 91/9 95 52 06 wenden und den Dialer melden.

Denn fest steht: Die Abzocker werden auch nach dem neuen Riegel nicht aussterben und nach neuen Wegen suchen, um arglose Internetnutzer abzuzocken. So versuchen einige Dialer-Abzocker inzwischen ihr Glück mit Auslands- oder Satelliten-Nummern.

So schützen Sie sich vor illegalen Dialern:

* So genannte Dialerblocker verwenden - ein Gerät, das verhindert, dasss sich ein Dialer einschleichen kann. (Gibt es im Fachhandel)
* Telefonanschluss gegen 0900-0-Nummern sperren lassen.
* Im Internet Explorer "Active x" ausschalten. (Im Browser unter "Extras", "Internetoptionen", Reiter "Sicherheit" auf "Stufe anpassen" klicken.)

Viele bemerken den Schaden durch Dialer erst beim Blick auf die Telefonrechnung.
Sollten Sie trotz aller Vorsichtmaßnahmen auf einen illegalen Dialer hereingefallen sein und eine "Dialer-Rechnung" erhalten, befolgen Sie den Rat der Verbraucherschützer. Prüfen Sie zunächst, ob ein Vertrag zustande kam und ob Sie auch auf die Kosten der Verbindung hingewiesen wurden. Außerdem sollten Sie wissen:

* Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat per Gesetz festgelegt: Der Maximaltarif für Dialer beträgt zwei Euro pro Minute und ab 30 Euro muss die Verbindung automatisch trennen.
* Der Bundesgerichtshof legte im März 2004 fest: Internetnutzer sind dem Telefonnetzbetreiber gegenüber nur dann zur Zahlung der Dialerkosten verpflichtet, wenn Ihnen kein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten vorzuwerfen ist. Die Telefongesellschaften können sich dadurch bei Abzocke durch Dialer nicht mehr wie bisher aus der Affäre ziehen - und fleißig mitkassieren.
* Die Kosten für den illegalen Dialer auf keinen Fall bezahlen. Die Betreiber dieser Einwählprogramme haben keinen Zahlungsanspruch.
* Melden Sie den Missbrauch bei Ihrem Netzbetreiber, der nächsten Verbraucherzentrale und der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
* Schreiben Sie an den Netzbetreiber nicht nur eine Einwendung, sondern beantragen Sie auch eine so genannte "Mahnsperre". Damit wird das Mahnverfahren bis zur Klärung des Sachverhalts ausgesetzt.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Dialern finden Sie bei "Dialerschutz.de" und auf den Internetseiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.


 

So müssen Dialerseiten jetzt aussehen